BBauG § 35 IV, V 1 Nr.4a. Überleitung der priviligierten Nutzung in eine neue Nutzung. BVerwG, Urteil v. 18.8.1982 - Az. 4 C 33/81 - Münster.

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Die "Änderung der bisherigen Nutzung" i.S. des § 35 IV BBauG 1976/79 setzt voraus, dass eine noch andauernde privilegierte Nutzung durch eine neue Nutzung ersetzt werden soll. Dem Eigentümer ist jedoch für die Durchführung der Nutzungsänderung eine Übergangszeit einzuräumen. Die Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses, in dem sich zusätzlich eine oder mehrere Mietwohnungen befinden, wird von § 35 V 1 Nr. 4 a BBauG 1979 ebensowenig gedeckt wie die Herstellung zusätzlicher, selbständiger Wohnungen. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Baurecht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Nutzung, Mietwohnung, Rechtsprechung, Nutzungsänderung, Wohngebäude, Außenbereich, Paragraph 35, BVerwG-Urteil

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.17, S.949-950, Lit.

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Baurecht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Nutzung, Mietwohnung, Rechtsprechung, Nutzungsänderung, Wohngebäude, Außenbereich, Paragraph 35, BVerwG-Urteil

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