Das Urheberrecht der Architektin an einem Bauwerk und die Zulässigkeit von Änderungen. Eine Untersuchung der Rechtsprechung.

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SEBI: 89/3853-4

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Abstract

Bei der Stadterneuerung, insbesondere bei der Erneuerung von Gebäuden und Gebäudekomplexen kann u. U. die Frage entstehen, inwieweit durch derartige Bauarbeiten in die Urheberrechte der ursprünglich mit der Planung und Errichtung des Bauwerks beauftragten Architekten eingegriffen wird. Hierbei ist zunächst die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen ein Bauwerk urheberrechtsschutzfähig sein kann. In dieser Arbeit wird allein die Rechtslage nach dem Urheberrechtsgesetz berücksichtigt. In der Regel haben jedoch Architekt und Auftraggeber Verträge abgeschlossen, die auch Regelungen über die Urheberrechte enthalten. Aus diesen Verträgen können sich u. U. ganz neue Gesichtspunkte für die Lösung der beschriebenen Frage ergeben. Von daher ist zur Beurteilung des Einzelfalles immer der jeweils abgeschlossene Architektenvertrag hinzuzuziehen. Gesichtspunkte aus dem Wettbewerbsrecht oder anderen Rechtsgebieten sind in der Darstellung nicht berücksichtigt. geh/difu

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Urheberrecht, Architekt, Bauwerk, Änderung, Änderungsbefugnis, Rechtsprechung, Urheberrechtsgesetz, Baurecht

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Berlin: (1988), 38 S., Lit.

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Urheberrecht, Architekt, Bauwerk, Änderung, Änderungsbefugnis, Rechtsprechung, Urheberrechtsgesetz, Baurecht

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