Veränderungssperre. Auswirkungen des § 14 BauGB auf den Wohnungsbau.

Forum Verl. Herkert
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Abstract

Hat eine Gemeinde beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben, so kann sie zur Sicherung der Planung durch Satzung eine Veränderungssperre beschließen. Diese bewirkt, dass bestimmte wertsteigernde Veränderungen der Grundstücke nicht vorgenommen oder genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nicht errichtet oder geändert werden dürfen - wie etwa Wohngebäude. Doch welche Voraussetzungen gelten und welche Spielräume können genutzt werden?

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Quartier : Fachmagazin für urbanen Wohnungsbau

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