VOB/B - Keine umschaffende Wirkung eines Vergleichs auf Nachbesserungsanspruch. Bundesgerichtshof, Urt. v.25.6.1987 - VII ZR 214/86.

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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4

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Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof befasste sich in einem Urteil vom 25.6.1987 - VII ZR 214/86 mit der Wirkung eines außerordentlichen Vergleichs auf die Verjährung eines Gewährleistungsanspruchs. Im Leitsatz wird ausgeführt, dass bei Einigung der Parteien eines Werkvertrages in einem außergerichtlichen Vergleich über die vom Unternehmer bzw. Auftragnehmer geschuldete Nachbesserung dies in der Regel keine umfassende Wirkung hat. Der Anspruch des Bestellers bzw. Auftraggebers auf Nachbesserung bzw. Kostenvorschuss nach § 633 BGB und § 13 Nr. 5 VOB/B unterliegt daher weiterhin der Verjährung nach § 638 BGB bzw. § 13 Nr. 4 VOB/B. (hb)

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Schlagwörter

Werkvertrag, VOB/B, Gewährleistung, Nachbesserung, Verjährung, Bauvertrag, Rechtsprechung, Vertrag, BGH-Urteil, Recht, Wirtschaft

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In: Betr.-Berater, 43(1988), Nr.5, S.299-301

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Werkvertrag, VOB/B, Gewährleistung, Nachbesserung, Verjährung, Bauvertrag, Rechtsprechung, Vertrag, BGH-Urteil, Recht, Wirtschaft

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