Regierung als Rechtsmittelinstanz.

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SEBI: 88/347

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S

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Die Untersuchung ist eine Darstellung der schweizerischen Regierung als Rechtsmittelinstanz. Unter Regierung wird die Kollegialbehörde verstanden, die in Bund und Kantonen aus unterschiedlich großen Zahlen von Mitgliedern besteht. Der Autor erörtert eingangs die Methode der Untersuchung und die Bedeutung des Rechtsmittelverfahrens innerhalb der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit. Im Hauptteil zeigt er die wesentlichen Rechtsquellen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts auf (z. B. anhand von Bundesgesetzen), setzt sich mit den Zuständigkeitskonflikten der Regierung bei einzelnen Entscheidungen auseinander, diskutiert die Voraussetzungen der Rechtmittelergreifung, z. B. objektive Voraussetzungen von Anfechtungsgründen. Weiter zeigt er die Wirkungen der Rechtsmittelergreifung auf, sowie welche Behandlung die einzelnen Rechtsmittel durch die Regierung erfahren. Im Anschluß daran geht er vertieft auf die Rechtsmittelentscheide ein, z. B. Inhalt des Rechtmittelbescheides, amtliche Veröffentlichungen. Anschließend diskutiert er die Frage, ob das Rechtsmittelverfahren noch zeitgemäß ist. gzi/difu

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Regierung, Rechtsmittel, Rechtsprechung, Rechtsschutz, Kompetenz, Kanton, Behörde, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Zürich: Schulthess (1984), XXXVI, 293 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1984)

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Regierung, Rechtsmittel, Rechtsprechung, Rechtsschutz, Kompetenz, Kanton, Behörde, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Zürcher Studien zum öffentlichen Recht; 47