Die Ermittlung des Verkehrswertes bei unbebauten und bebauten Grundstücken.

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IRB: Z 877

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Durch die verschiedenen Wertermittlungsverfahren soll der Verkehrswert unbebauter und bebauter Grundstücke als Grundlage des Kaufpreises ermittelt werden. Der Verkehrswert stellt jedoch keine mathematisch genau berechenbare Größe dar, da für den Ansatz der verschiedenen Bewertungsfaktoren ein Ermessensspielraum vorhanden ist. Diese Ermessensspielräume sind erforderlich, um die regionale Immobilienmarktlage und die besondere wirtschaftliche Verwertbarkeit eines Objektes berücksichtigen zu können. Der Verkehrswert ist daher eine auf Grund von Vergleichswerten oder in Anlehnung an den Ertrag oder den Sachwert zu bewertende Größe. hb

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Recht, Bundesbaugesetz, Bodenpreis, Wertermittlungsverordnung, Wertermittlungsverfahren, Grundstück

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 70(1980)Nr.12, S.500-504

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Recht, Bundesbaugesetz, Bodenpreis, Wertermittlungsverordnung, Wertermittlungsverfahren, Grundstück

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