Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen. In der Fassung vom 28.01.2010.

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DE

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Düsseldorf

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Immer mehr Menschen wollen im Alter möglichst lange in ihrer Wohnung leben. Dafür muss der Wohnraum barrierefrei gestaltet sein - was derzeit nur bei einem sehr kleinen Teil der Fall ist. Deshalb werden bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Bestand gefördert. Das Förderangebot gilt für Mietwohnungen ebenso wie für Eigenheime und Eigentumswohnungen und ist nicht an Sozialbindungen gekoppelt. Das Land unterstützt auch die bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen an heutige Wohn und Nutzungsqualitäten. Im Kern geht es darum, die traditionellen Heime in kleinteilige Wohngruppen umzugestalten. Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus werden gefördert, um hoch verdichtete Sozialwohnungsbestände der 1960er und 1970er aufzuwerten. Gerade der Wohnungsbestand bietet viel Potenzial, die Energieeffizienz zu verbessern. Von der Landesförderung können einerseits Eigenheimbesitzer profitieren, die ihre Wohnung denkmalgerecht energetisch modernisieren wollen. Andererseits steht der Sozialwohnungsbestand im Fokus. Weniger Energieverbrauch verringert die Mietnebenkosten, Mieter können so bei bezahlbaren Mieten ebenfalls von der energetischen Modernisierung profitieren.

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62 S.

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