"Die Mutter aller Wasserrechtsfälle". Das Urteil des EuGH zur Weservertiefung und die Folgen.
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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RE
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Abstract
Mit dem Urteil zur Weservertiefung hat der EuGH ein grundlegendes Urteil gefällt, das nicht nur für die Ausbauvorhaben von Weser, Elbe und Ems von Bedeutung ist, sondern für das gesamte Wasserrecht und seinen Vollzug. Zum einen relativiert der Gerichtshof den Theorienstreit zum Verschlechterungsverbot, indem maßgeblich auf die Qualitätskomponenten des Anhangs V der Wasserrahmenrichtlinie zurückgegriffen wird. Zum anderen wird festgestellt, dass Adressaten des Verschlechterungsverbots nicht nur die Planungs-, sondern auch die Zulassungsbehörden im konkreten Einzelfall sind. Der Beitrag prognostiziert eine Verschiebung der Diskussion zu den Auslegungsfragen der Ausnahmen zum Verschlechterungsverbot. Es besteht freilich kein Grund, die Ausnahmevoraussetzungen notwendigerweise eng auszulegen. Zwar wächst der Arbeitsaufwand der Behörden, doch wichtige Infrastrukturvorhaben müssen am europäischen Gewässerschutzrecht nicht scheitern.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 12
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S. 643-651