Städtebauliche Verträge als Instrumente zur Bewältigung komplexer städtebaulicher Entwicklungsaufgaben bei der Wiedernutzung von Brachflächen?
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DE
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0721-7390
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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
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Abstract
In der ersten Hälfte der neunziger Jahre wurden die Möglichkeiten für Vetragslösungen im Bereich der Bauleitplanung und der Erschließung stark ausgeweitet. Verfahrensbeschleunigung und Entlastung der öffentlichen Haushalte sind, neben anderen Zielen, das Ziel solcher Regelungen. Der Beitrag untersucht die Möglichkeiten aber auch die Risiken dieser Instrumente. Städtebauliche Verträge als Instrument zur Wiedernutzung von Gewerbebrachen, Vorhaben- und Erschließungsplan und in Verbindung damit der Vorhabenträgervertrag als Instrument zur Bewältigung städtebaulicher Entwicklungsaufgaben werden bewertet. Bei der Wiedernutzung von Gewerbebrachen wird vor allem auf die im Falle von Altlasten möglichen Regelungen eingegangen. Insgesamt zeigt sich, daß manchmal nur ein schmaler Grat zwischen der zulässigen Ausnutzung der Vorteile vertraglicher Regelungen einerseits und der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien andererseits besteht. Bei der Wiedernutzung von Brachflächen müssen sich die vertraglichen Regelungen meist erst noch bewähren. Der Beitrag schließt mit dem Hinweis, daß komplexe städtebauliche Entwicklungsaufgaben alternativ auch mit einer neuen Form der Planfeststellung geregelt werden könnten.
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UPR. Umwelt und Planungsrecht
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Nr.6
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S.201-212