Eigentum verpflichtet - nicht beim Boden? Zur Konzeptionalisierung einer unterschlagenen Bestimmung in der Stadtplanung.

Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung
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Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung

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Berlin

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0936-9465

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ZLB: Kws 104 ZB 6841
IFL: Z 582
BBR: Z 592

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RE

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Abstract

Der Autor hat an der TU München einen grundsätzlichen Vortrag zur "Nachhaltigen Bodennutzung" gehalten und daraus für die PLANERIN eine kondensierte Fassung erstellt. Er geht insbesondere auf die Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums ein und auf die Genese des Art. 14 Abs. 2 GG mit der Streichung des wichtigen Satzes "Wer sein Eigentum missbraucht, kann sich auf den Schutz dieser Bestimmung nicht berufen". So wurde der Ausweitung des Privateigentumsschutzes in der Nachkriegszeit mehr Raum gegeben als der Sozialverpflichtung des Eigentums.

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Planerin

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Nr. 4

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S. 12-14

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