Zur Frage der nachbarschützenden Wirkung von Festsetzungen des Bebauungsplanes und des Gebotes der Rücksichtnahme. BVerwG, Urt. Vom 13.3.1981 - 4 C 1.78.

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IRB: Z 1035
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46

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Zusammenfassung

Das Bundesverwaltungsgericht nimmt in dem Urteil einmal zur Frage der nachbarschützenden Wirkung von Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Geschosszahl und zur Geschossflächenzahl Stellung. Es erläutert in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung darüberhinaus das zu § 34 BBauG Fassung 1960 entwickelte Gebot der Rücksichtnahme, dem es in besonderen Fällen nachbarschützende Wirkung zumisst. Dabei wird das Gebot der Rücksichtnahme auch für die Anwendung des § 34 Abs. 1 BBauG 1976/79 nutzbar gemacht. bm

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Schlagwörter

Recht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Bundesbaugesetz, Paragraph 34, Nachbarschutz, Geschosszahl, Geschossflächenzahl, Rechtsprechung

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Landkreis 52(1982)Nr.3, S.137-138

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Recht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Bundesbaugesetz, Paragraph 34, Nachbarschutz, Geschosszahl, Geschossflächenzahl, Rechtsprechung

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