Vertrauensschutz im öffentlichen Recht.
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1963
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SEBI: CK 147
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Zusammenfassung
Der Vertrauensschutz ist ein anerkannter Grundsatz im öffentlichen Recht und hat mit Einführung des Verwaltungsverfahrensgesetzes auch seine Normierung (Pargr.Pargr.48, 49 VwVfG) gefunden.Dieser Grundsatz führt zur Verpflichtung für den Staat, in seinem Auftreten gegenüber dem Bürger eine gewisse Beständigkeit zu zeigen, auf die sich dieser verlassen darf.In der Verwaltungspraxis bedeutet das hauptsächlich eine Beschränkung bei der Rücknahme bzw. beim Widerruf von Verwaltungsakten.Die Arbeit verfolgt das Ziel, die weiteren Grundlagen dieser geforderten Beständigkeit und damit des Vertrauensschutzes, auch auf der Ebene des Verfassungsrechtes, zu untersuchen.Daraus werden im allgemeinen die Voraussetzungen sowie die Grenzen des Vertrauensschutzes abgeleitet.An typischen Fallgruppen (z.B. rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt) werden sodann die gewonnenen Ergebnisse der Untersuchung exemplarisch dargestellt. kp/difu
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Bonn: Röhrscheid (1963), XIX, 82 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1963)
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Serie/Report Nr.
Bonner rechtswissenschaftliche Abhandlungen; 58