Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Maßnahmen für den Fahrradverkehr.
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1982
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IRB: Z 161
BBR: Z 151
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Zusammenfassung
Der vorgesehene Ausbau des Radwegnetzes hat zu einer Überprüfung der für die Verkehrssicherheit notwendigen Richtlinien geführt. Im Innerortsverkehr ereignen sich 55 % der Rad- und Mofaunfälle im Knotenpunktbereich. Der prozentuale Anteil der verschiedenen Unfalltypen und Unfallursachen wird angegeben. Die Ergebnisse aus verschiedenen Untersuchungen führen zu neuen Erkenntnissen für die Planungsarbeit. Zu den wichtigsten Änderungen und Ergänzungen gegenüber den bisherigen Richtlinien aus dem Jahr 1963 gehört die Forderung, die Planung eines Radwegnetzes als Bestandteil des Generalverkehrsplans zu betrachten und im Planungsablauf der Gestaltung des Radwegnetzes den Vorrang vor dem Kfz-Verkehr einzuräumen. Radwege sind beidseitig anzuordnen. Radstreifen sind auf Ausnahmen zu beschränken. Zur Planung eines Randwegnetzes gehören auch Abstellanlagen und Wegweisung. -y-
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Straße + Autobahn, Bonn 32(1981)Nr.10, S.388-390, Lit.