Der Untersuchungsgrundsatz im Verwaltungsprozeß und die Mitwirkungslast der Beteiligten.

Florentz
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Florentz

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München

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ZLB: 98/724

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DI

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Abstract

Die Untersuchung befaßt sich mit der Problematik, ob der Verhandlungsgrundsatz des Zivilprozesses auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit übertragen werden kann. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, inwieweit eine solche Änderung zweckmäßig ist und zu einer Verfahrensbeschleunigung beiträgt. Weiterhin wird erörtert, ob das Gericht entlastet wäre, wenn es nicht mehr ohne Rücksicht auf Parteivortrag von Amts wegen Tatsachen erforschen müßte. Hierfür werden die beiden Verfahrensgrundsätze in ihrer konkreten Ausgestaltung durch Rechtsprechung und Lehre gegenübergestellt. Das Verhältnis von Aufklärungspflicht des Gerichts zur Mitwirkungslast der Beteiligten im Verwaltungsprozeß wird abschließend untersucht. kirs/difu

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V, 263 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 252