Die Vermietung von Ferienwohnungen. Bundesfinanzhof entwickelt Abgrenzungskriterien.
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1985
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Zusammenfassung
Die Vermietung von Ferienwohnungen stellt einen Gewerbebetrieb dar, wenn dies nach Art einer Fremdenpension geschieht. Werden drei Ferienwohnungen in einem Haus vermietet, kann nicht ohne weiteres ein Gewerbebetrieb angenommen werden. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob wegen der Häufigkeit des Gästewechsels oder im Hinblick auf zusätzlich zur Nutzungsüberlassung erbrachte Leistungen eine Unternehmensorganisation erforderlich ist, wie sie auch in Fremdenpensionen vorkommt. Dabei ist auch der Umfang des Arbeitseinsatzes des Vermieters bedeutsam. (rh)
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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 15(1985), Nr.1, S.11-12, Lit.