(Die Schweiz vor Hochwasser geschützt? - Auszug aus den Anweisungen 1982 für den Zivilschutz gegen Hochwasser.) La Suisse a l'abri des crues? - Extrait des directives 1982 pour la protection civile contre les crues d'eau.
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IRB: Z 1083
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Zusammenfassung
Da mit zunehmender Besiedlung auch die Haeufigkeit von Ueberschwemmungen zunimmt, ist allein die Errichtung von Staudaemmen und Speichern nicht mehr ausreichend, um Hochwasserfluten zu beherrschen. Eine detaillierte Kenntnis vom Fliessverhalten des Wassers ist ebenso notwendig, aber bisher kaum vorhanden. Die Schweizer Bundesbehoerde fuer Wasserwirtschaft versucht daher mit ihren Anweisungen zur Sicherung von Wasser- und Flusslaeufen die Verantwortlichen auf ihre komplexe Aufgabe hinzuweisen und ihnen vor allem auch die nach neuesten Kenntnissen notwendigen Techniken im Wasserbau zu vermitteln. kr
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Natur/Grundlagen, Gewässer, Wasserwirtschaft, Wasserbau, Zivilschutz, Katastrophenschutz, Hochwasserschutz, Uferbefestigung, Wasserlauf, Fließverhalten, Strömung, Rückhaltebecken, Buhne, Schutzverordnung, Wasserbautechnik, Flusslauf, Uferbepflanzung
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Urbanisme 52(1983)Nr.198, S.80-82, Abb., Tab., Lit.
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Natur/Grundlagen, Gewässer, Wasserwirtschaft, Wasserbau, Zivilschutz, Katastrophenschutz, Hochwasserschutz, Uferbefestigung, Wasserlauf, Fließverhalten, Strömung, Rückhaltebecken, Buhne, Schutzverordnung, Wasserbautechnik, Flusslauf, Uferbepflanzung