Weiterbildung als kommunale Pflichtaufgabe?
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SEBI: Zs 1505-25,1
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Als 1970-1975 in vielen Bundesländern Gesetze zur Förderung der Weiterbildung erlassen wurden, entstand eine unterschiedliche Rechtslage, weil teilweise nicht nur die staatliche Förderung geregelt, sondern auch kommunale Pflichtaufgaben zur Trägerschaft und Angebotsleistung vorgeschrieben wurden. Bis heute ist äußerst umstritten, ob die kommunale Inpflichtnahme zweckmäßig und rechtlich zulässig ist. Öffentlich-rechtliche Pflichten für die Weiterbildung können aber nicht in demselben Maß begründet werden wie im Schul- oder Hochschulbereich. Außerdem ist die traditionelle Trägerstruktur verfassungsrechtlich geschützt. Zulässig ist daher nicht ein staatlich-kommunaler Alleingang, sondern nur eine maßvolle Zusammenarbeit bei der Angebotsleistung. Zur Entscheidung darüber ist aber die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung berufen. Ein staatliches Hineinregieren in diese Selbständigkeit ist nicht angebracht und nur in engen Grenzen zulässig. difu
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Bildungswesen, Weiterbildung, Gesetzgebung, Kommunalpolitik, Kommunale Selbstverwaltung, Politik, Bildung
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 25(1986), S. 39-63, Lit.
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Bildungswesen, Weiterbildung, Gesetzgebung, Kommunalpolitik, Kommunale Selbstverwaltung, Politik, Bildung