Volkshochschule und kommunale Selbstverwaltung in Deutschland. Eine Zwischenbilanz.
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ZZ
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Träger der Volkshochschule in Deutschland sind die Gemeinden, in einigen Gegenden die Kreise. Auch dort, wo die Volkshochschulen die Rechtsform selbständiger Vereine haben, ist der Zusammenhang zwischen ihnen und der kommunalen Selbstverwaltung zumeist eng. Die Volkshochschulen decken ihre Ausgaben zu 30 % durch Gebühren der Teilnehmer, 70 % werden aus Staats-, Kreis- und Gemeindezuschüssen gedeckt. Die Verhältnisse in den einzelnen Bundesländern sind jedoch unterschiedlich. Neue Gutachten und Stellungnahmen beschäftigen sich mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung des Volkshochschulwesens. Grundsätzlich soll der Staat die überregionalen Vorhaben subventionieren oder ganz finanzieren, für gemeindliche Vorhaben jedoch nur in bestimmten Fällen Zuschüsse gewähren. Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit 1953 ein Volkshochschulgesetz; mit gesetzlichen Regelungen in weiteren Bundesländern ist zu rechnen.
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Volkshochschule, Kommunale Selbstverwaltung, Erwachsenenbildung, Bildungswesen, Verwaltung
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 4 (1965), 2/ S. 220-245, Lit.
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Volkshochschule, Kommunale Selbstverwaltung, Erwachsenenbildung, Bildungswesen, Verwaltung