Die Verantwortlichkeit von Verwaltungsratsmitgliedern von Sparkassen.

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Tübingen

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ZLB: 93/5568

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DI

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Abstract

Die Aufgaben des Verwaltungsrates der Sparkasse, der sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt, sind die Bestimmung der Richtlinien der Geschäftspolitik und der Erlaß von Geschäftsanweisungen. Er hat auch Einzelentscheidungs- und Überwachungskompetenzen. Bei der Überwachung des Vorstandes durch den Verwaltungsrat kann auf die Vorschriften über den Aufsichtsrat im Aktiengesetz zurückgegriffen werden. Der Verwaltungsrat hat teilweise aus den Landessparkassengesetzen, ansonsten aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Treue- und Pflichtenverhältnisses eines Organs für schuldhaftePflichtverletzungen einzustehen. Mit der Änderung des baden- württembergischen Sparkassengesetzes 1992, durch die das Prinzip der enumerativen Aufgabenzuweisung an die Sparkassen aufgehoben wurde, hat sich (zukünftig wohl auch in anderen Bundesländern) der Aufgabenkreis des Verwaltungsrates sowohl quantitativ als auch qualitativ vergrößert. lil/difu

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XVII, 259 S.

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