Der materielle Bieterbegriff im Kartellvergaberecht. Eine Betrachtung am Beispiel des § 13 VgV.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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RE
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Abstract
An vielen Stellen des Kartellvergaberechts ist der Begriff des Bieters von Bedeutung. Über seine Auslegung besteht dennoch nicht immer Einigkeit. Der Beitrag befasst sich einleitend mit dem Ursprung des Bieterbegriffs in den europäischen Vergaberichtlinien sowie seiner Verwendung im deutschen Recht. Da einige Vorschriften des deutschen Kartellvergaberechts, welche zur Umsetzung der Vergaberichtlinien dienen, den Bieterbegriff gebrauchen, dieser jedoch an entsprechender Stelle in den Vergaberichtlinien nicht verwendet wird, ergeben sich Auslegungsfragen. Die Antworten auf diese Fragen stellen das zentrale Thema des Beitrags dar.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 12
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S. 749-751