Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des kommunalen Körperschaftswahlrechts in Bayern.
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SEBI: 71/997
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Zusammenfassung
Die Beschränkung auf ein Bundesland diente der Gewinnung konkreterer Ergebnisse, als es die generelle Betrachtung der Lage ausschließlich nach dem Grundgesetz zuließe. Außerdem ist die Stellung der Kommunen in den einzelnen deutschen Länderverfassungen unterschiedlich, was auf die Gestaltung des kommunalen Wahlrechts als eines Teils des Kommunalverfassungsrechts nicht ohne Einfluß bleiben kann. Bayern ist deshalb ein günstiges Beispiel, weil die Bayerische Verfassung spezifische Aussagen zur Wahlrechtsgestaltung enthält. Die Arbeit gliedert sich in zwei große Teile; die verfassungstheoretische Grundlegung und die konkreten verfassungsrechtlichen Grundsatzaussagen über das Kommunalwahlrecht in Bayern. Zu diesen Grundaussagen gehört die Entscheidung für das Verhältniswahlrecht, die Prinzipien der freien, geheimen und unmittelbaren Wahl. Einen größeren Raum nehmen auch die Ausführungen über den Gleichheitsgrundsatz im Kommunalrecht und die zulässigen Differenzierungen ein. chb/difu
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Kommunalwahl, Kommunalwahlrecht, Wahlrecht, Gebietskörperschaft, Gleichheitsgrundsatz, Verhältniswahl, Verfassungsrecht, Kommunalrecht
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München: (1963), XXIV, 213 S., Tab.; Lit.
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Kommunalwahl, Kommunalwahlrecht, Wahlrecht, Gebietskörperschaft, Gleichheitsgrundsatz, Verhältniswahl, Verfassungsrecht, Kommunalrecht