"Nebentätigkeit" der Ruhestandsbeamten.

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SEBI: 90/2675

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Abstract

Durch das Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz von 1985 wird eine Anzeigepflicht und Untersagungsmöglichkeiten für Pensionäre aufgestellt, die einer Tätigkeit nachgehen wollen. Sie können also nicht ohne weiteres nach ihrer zur Ruhesetzung einer weiteren neuen Beschäftigung nachgehen. Hierdurch wird u.a. das Grundrecht auf Berufswahlfreiheit (Art. 12 GG) der Pensionäre berührt. Wie sich aus der Begründung zur Einführung des Gesetzes ergibt, werden keine dienstlichen Interessen verfolgt; vielmehr stellt das Gesetz vorrangig eine arbeitsmarkt- und wettbewerbspolitische Maßnahme dar. Der Autor folgert daraus, daß das Gesetz unverhältnismäßig in das Grundrecht der Pensionäre auf Berufswahlfreiheit (Art. 12 GG) sowie in den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) eingreift und somit verfassungswidrig ist. jüp/difu

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Beamter, Ruhestand, Beamtenrecht, Nebentätigkeit, Nebenerwerb, Rechtsprechung, Soldat, Rechtsanwalt, Rechtsgeschichte, Militärwesen, Arbeit, Arbeitsmarkt, Verfassungsrecht, Kommunalbediensteter, Verwaltung

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Frankfurt/Main: Lang (1989), XXVII, 150 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1989)

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Beamter, Ruhestand, Beamtenrecht, Nebentätigkeit, Nebenerwerb, Rechtsprechung, Soldat, Rechtsanwalt, Rechtsgeschichte, Militärwesen, Arbeit, Arbeitsmarkt, Verfassungsrecht, Kommunalbediensteter, Verwaltung

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 870