Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

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ZLB: 4-Zs 2851

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verringerung des Treibhausgasausstoßes als Beitrag zum nachhaltigen Klimaschutz. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen, der Landkreistag Nordrhein-Westfalen und der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen haben in einer Landtagsanhörung im Januar 2012 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben. In dem Beitrag ist die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zu den einzelnen Vorschriften dokumentiert. Grundsätzlich wird das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs unterstützt und es wird darauf hingewiesen, dass gerade auf kommunaler Ebene bereits vielfältige Maßnahmen zum Klimaschutz auf freiwilliger Basis ergriffen werden. Die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung wird auch aus Gründen der Wirtschafts- und Standortförderung mitgetragen, denn Klimaschutz durch CO2-Einsparung ist ein geeignetes Mittel, um den Wirtschafts- und Industriestandort Nordrhein-Westfalen in einer globalisierten Weltwirtschaft zu positionieren. Die Verfolgung von Klimaschutzzielen kann sich positiv auf die Energie- und Umweltwirtschaft sowie auf das Gewerbe und das Handwerk in Nordrhein-Westfalen auswirken und den industriell und mittelständisch geprägten Regionen können neue Märkte eröffnet werden. Allerdings ist Nordrhein-Westfalen ein Industrieland, in dem auch Produkte und Waren produziert werden, die einen energieintensiven Produktionsprozess bedingen. Diese Produktionsbereiche und deren Fortbestand dürfen nicht außer Betracht gelassen werden. Klimaschutz und Klimaanpassung müssen dort ansetzen, wo effektive Erfolge erzielt werden können, ohne die Tätigkeit von energieintensiven Produktionen zu gefährden. Ein Schritt in die richtige Richtung ist, dass für die Kommunen und ihre kommunalen Unternehmen zunächst keine Pflicht zur Aufstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte gesetzlich verankert werden soll. Die Begründung dieser Pflicht soll einer Rechtsverordnung vorbehalten bleiben.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

Ausgabe

Nr. 4

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Seiten

S. 7-12

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