Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0342-5592

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ZLB: 4-Zs 242
BBR: Z 477

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Abstract

Zum 1. Januar 2006 wird das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft treten. Dieses Gesetz gewährt im Grundsatz Jedermann einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen, die sich im Besitz von Bundesbehörden befinden. Der Beitrag erläutert die Funktionen der Informationszugangsfreiheit, beleuchtet das verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Umfeld des neuen Gesetzes und stellt dessen Regelungen im Einzelnen vor. Daran schließt eine Auseinandersetzung mit der grundsätzlichen Kritik an, die im Vorfeld sowie im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens an diesem Gesetz geäußert wurde. Entgegen diesen Stimmen steht zu erwarten, dass das "IFG" einen erheblichen Beitrag zu lebendiger öffentlicher Debatte und intensiver "privater" Kontrolle staatlichen Handelns sowie zur Selbstkontrolle der Verwaltung leisten wird. difu

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Verwaltungsrundschau

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Nr. 1

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S. 1-8

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