Schutz vor Verkehrslärm. Ruheschutzplanung statt Lärmschutzplanung. Verkehrslärmschutz beginnt bei der Bauleitplanung.

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IRB: Z 624

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Die Autoren plädieren für ein modifiziertes Verfahren der Bauleitplanung, bei dem die Lärmschutzplanung durch eine Ruheschutzplanung ersetzt wird. Gesichtspunkte der Geräuschbelastung sollen bereits bei der vorbereitenden Bauleitplanung berücksichtigt werden. Wenn darüber hinaus Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden notwendig werden, so soll deren Planung und messtechnische Überwachung durch unabhängige Schallschutzingenieure erfolgen. kb

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Schlagwörter

Bauleitplanung, Verkehrslärm, Lärmschutz, Schallschutz

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Beratende Ingenieure, Deutscher Consulting Verl., Wuppertal, (1982)Nr.3, S.20-21, 24, 26, Abb.

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Bauleitplanung, Verkehrslärm, Lärmschutz, Schallschutz

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