Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau. Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages. Bundesrat, Drucksache v. 9.5.1975, Nr. 276/75.

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Abdruck des Gesetzes zur Einführung von Wohnbesitzwohnungen, das die breite Streuung von Wohnungseigentum und die Befriedigung unterschiedlicher Wohnbedürfnisse zum Ziel hat. Eine Wohnbesitzwohnung ist nach dem Wortlaut des Gesetzes ,,eine mit Mitteln öffentlicher Haushalte geförderte Wohnung, die von einem Bauträger im Sinne des Abs. 2 mit der Bestimmung geschaffen wird, sie auf Grund eines mit einer Beteiligung an einem zweckgebundenen Vermögen verbundenen schuldrechtlichen Dauerwohnrechts (Wohnbesitz) einem Bewerber zur eigenen Nutzung zu überlassen, dem der Bauträger in einer Urkunde (Wohnbesitzbrief) die Einräumung des Wohnbesitzes bestätigt.''

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Schlagwörter

Wohnungsrecht, Mietkauf, Wohneigentum, Eigentumswohnung, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungswesen

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(1975)

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Wohnungsrecht, Mietkauf, Wohneigentum, Eigentumswohnung, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungswesen

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