Bauplanungsrecht - Wesentliche bauliche Änderungen; Baurecht. Urt. OVG NW - 10 A 1971/79 - v.15.05.1981 - nicht rechtskräftig.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4
SEBI: Zs 2216-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Umbau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes in ein Wohnhaus kann eine nach § 35 Abs. 4 BBauG zulässige Nutzungsänderung sein. Die Nutzungsänderung geschieht ohne wesentliche Änderung einer baulichen Anlage. Was eine wesentliche bauliche Änderung ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. Änderungen werden in der Regel dann als wesentlich beurteilt, wenn sie nach Art und Umfang, bezogen auf die durch das Genehmigungserfordernis geschützten Rechtsgüter erheblich waren, m.a.W. die Genehmigungsfrage erneut aufwarfen. Die hiernach erforderliche planungsrechtliche Beurteilung des Einzelfalles ist qualitativ vorzunehmen. hb
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bundesbaugesetz, Planungsrecht, Bauplanungsrecht, Änderung, Nutzungsänderung, Abgrenzung, Rechtsprechung, Landwirtschaftsgebäude, Wohnhaus
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Hesssche Städte- und Gemeindezeitung 31(1981)Nr.12, S.382-383 Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Bundesbaugesetz, Planungsrecht, Bauplanungsrecht, Änderung, Nutzungsänderung, Abgrenzung, Rechtsprechung, Landwirtschaftsgebäude, Wohnhaus