Bauplanungsrecht - Wesentliche bauliche Änderungen; Baurecht. Urt. OVG NW - 10 A 1971/79 - v.15.05.1981 - nicht rechtskräftig.

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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4

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Zusammenfassung

Der Umbau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes in ein Wohnhaus kann eine nach § 35 Abs. 4 BBauG zulässige Nutzungsänderung sein. Die Nutzungsänderung geschieht ohne wesentliche Änderung einer baulichen Anlage. Was eine wesentliche bauliche Änderung ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. Änderungen werden in der Regel dann als wesentlich beurteilt, wenn sie nach Art und Umfang, bezogen auf die durch das Genehmigungserfordernis geschützten Rechtsgüter erheblich waren, m.a.W. die Genehmigungsfrage erneut aufwarfen. Die hiernach erforderliche planungsrechtliche Beurteilung des Einzelfalles ist qualitativ vorzunehmen. hb

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Recht, Bundesbaugesetz, Planungsrecht, Bauplanungsrecht, Änderung, Nutzungsänderung, Abgrenzung, Rechtsprechung, Landwirtschaftsgebäude, Wohnhaus

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Hesssche Städte- und Gemeindezeitung 31(1981)Nr.12, S.382-383 Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Planungsrecht, Bauplanungsrecht, Änderung, Nutzungsänderung, Abgrenzung, Rechtsprechung, Landwirtschaftsgebäude, Wohnhaus

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