Landschaftsschutz und Bebauungsplan.
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1982
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
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Zusammenfassung
Täglich werden in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 100 und 150 ha Land überbaut, wobei die Entwicklung vor förmlich geschützten Gebieten nicht halt macht. Der Autor, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, setzt sich mit der vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen vertretenen Auffassung auseinander, die zur Festlegung von Landschaftsschutzgebieten ermächtigten Gebietskörperschaften könnten auch noch nachträglich die geschützten Gebiete zu Bebauungszwecken verkleinern. Hiergegen werden ausführlich sachliche und rechtliche Einwände vorgebracht und Wege vorgeschlagen, um in begründeten Einzelfällen zu rechtlich unbedenklichen Lösungen zu kommen. sp
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 112(1981)Nr.2, S.36-40, Lit.