Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung bei den Zentralen Diensten (Aufgabengruppe 10 Zentrale Verwaltung).

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SEBI: Zs 2141-1983,4-4

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Zusammenfassung

Vorschläge zu Sparmaßnahmen in der Aufgabengruppe 10 Zentrale Verwaltung, speziell bei den Zentralen Diensten, wurden im KGSt-Bericht 14/1982 "Haushaltskonsolidierung durch Aufgabenkritik und Sparmaßnahmen" angekündigt. Im vorliegenden Bericht werden dazu insgesamt 51 Einzelmaßnahmen genannt. Die aufgeführten Sparmaßnahmen sollen dazu anregen, wirtschaftlicher zu handeln. Unter der Voraussetzung wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltungshandelns führen Einsparungen in der Regel zum Leistungsabbau und sind im Rahmen der Aufgabenkritik zu sehen. Prüfungen auf Einsparmöglichkeiten sollten den Anlaß für die Inanspruchnahme der Zentralen Dienste bis hin zu den Fachämtern zurückverfolgen. Eine bloße Verlagerung der Kosten innerhalb der Verwaltung auf andere Kostenstellen/Haushaltsstellen ist keine Sparmaßnahme, es sei denn, daß dadurch die Kosten über Gebühren oder Beiträge gedeckt werden. Die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen zur Einsparung bei den Zentralen Diensten sind keine Empfehlungen im Sinne gutachtlicher Arbeit der KGSt. Sie dienen dazu, je nach örtlicher Gegebenheit Anregungen und Ideen für örtlich durchzuführende Sparmaßnahmen zu vermitteln. difu

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Verwaltungsorganisation, Zentralverwaltung, Zentraler Dienst, Haushaltskonsolidierung, Sparmaßnahme, Staat/Verwaltung, Behörde

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Köln: Selbstverlag (1983), 86 S., Abb.; Tab.

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Verwaltungsorganisation, Zentralverwaltung, Zentraler Dienst, Haushaltskonsolidierung, Sparmaßnahme, Staat/Verwaltung, Behörde

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KGSt-Bericht; 4/83