Modernisierung von Wohngebäuden. Beispiele aus der Praxis.

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IRB: Z 877

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Zusammenfassung

Je nach Art und Umfang der Modernisierungsmaßnahmen kann man zwischen drei Modernisierungsstufen unterscheiden: einfache Modernisierung - im wesentlichen haustechnische Verbesserungen; mittlere Modernisierung; haustechnische und bautechnische Verbesserungen; und durchgreifende Modernisierung; haustechnische, bautechnische und wohntechnische Verbesserungen einschließlich Umbauten. Für die Art der Modernisierung sollten folgende Merkmale geprüft werden: Baujahr, Keller, Stockwerkshöhe, Raumhöhe, Holzbalkendecken, Grundrisse und nicht zuletzt die Kosten. Das Städtebauförderungesgesetz zieht vor durchgreifende Modernisierungen den Ersatzbau vor, der oft wirtschaftlicher ist, jedoch treten hier oft Konflikte mit den Bestimmungen des Denkmalschutzes auf. hg

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Stadterneuerung, Wohnungsmodernisierung, Denkmalschutz, Wohnungsbestand, Wohnungsbestandserhaltung, Bestandserhaltung

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 68(1978)Nr.11, S.447-450

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Stadterneuerung, Wohnungsmodernisierung, Denkmalschutz, Wohnungsbestand, Wohnungsbestandserhaltung, Bestandserhaltung

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