Ziele der Raumordnung und Landesplanung aus Sicht der Gemeinden. Eine Untersuchung zum nordrhein-westfälischen Landesplanungsrecht.
Selbstverl.
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Datum
1995
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Herausgeber
Selbstverl.
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Münster
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 95/3594
BBR: A 12 655
IfL: Z 131 - 164
BBR: A 12 655
IfL: Z 131 - 164
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Die gemeindliche Bauleitplanung wird durch §1 Abs. 4 Baugesetzbuch zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung verpflichtet und so in die räumliche Gesamtplanung eingebunden, wodurch die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden aus Art. 28 Abs. 2 GG eingeschränkt wird. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden in Nordrhein-Westfalen vor allem durch die Landesentwicklungspläne und die Gebietsentwicklungspläne festgelegt. Die Arbeit ermittelt, welche verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben diese Pläne einhalten müssen, insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Gemeinden, um dann ausgewählte Planaussagen (zur Siedlungsstruktur und zu Freiraumfunktionen, zur Ver- und Entsorgung sowie zum Verkehr) auf die Einhaltung dieser rechtlichen Anforderungen zu überprüfen. lil/difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
XXVII, 314 S.
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 164