Ziele der Raumordnung und Landesplanung aus Sicht der Gemeinden. Eine Untersuchung zum nordrhein-westfälischen Landesplanungsrecht.

Scheipers, Ansgar
Selbstverl.
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Datum

1995

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Herausgeber

Selbstverl.

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Münster

Sprache

ISSN

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Standort

ZLB: 95/3594
BBR: A 12 655
IfL: Z 131 - 164

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
S

Zusammenfassung

Die gemeindliche Bauleitplanung wird durch §1 Abs. 4 Baugesetzbuch zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung verpflichtet und so in die räumliche Gesamtplanung eingebunden, wodurch die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden aus Art. 28 Abs. 2 GG eingeschränkt wird. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden in Nordrhein-Westfalen vor allem durch die Landesentwicklungspläne und die Gebietsentwicklungspläne festgelegt. Die Arbeit ermittelt, welche verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben diese Pläne einhalten müssen, insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Gemeinden, um dann ausgewählte Planaussagen (zur Siedlungsstruktur und zu Freiraumfunktionen, zur Ver- und Entsorgung sowie zum Verkehr) auf die Einhaltung dieser rechtlichen Anforderungen zu überprüfen. lil/difu

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Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

XXVII, 314 S.

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Serie/Report Nr.

Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 164

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