Prüfung der Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen.

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Dortmund

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0933-0690

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ZLB: Zs 4845-4
BBR: Z 584
IRB: Z 1725

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Abstract

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union erließen am 27.6.2001 die Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme. Danach sollen auch Pläne und Programme aus dem Bereich der Raumordnung, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, einer Umweltprüfung unterzogen werden. Die Richtlinie bringt eine Reihe neuer Anforderungen und Verfahrensschritte für die Regionalplanung mit sich. Allerdings kann auch auf vielfältige Erfahrungen bei der Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Regionalplanung zurückgegriffen werden. Dies soll am Beispiel des Regionalplans Westsachsen erläutert werden. difu

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UVP-Report

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Nr. 1/2

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S. 43-46

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