Landschaftsarchitekt. Planung mit der Natur. Grüne Berufe. Tl. 1.
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1984
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IRB: Z 1481
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Zusammenfassung
Das Tätigkeitsfeld des Landschaftsarchitekten reicht von der Anlage privater Gärten bis zur Mitwirkung an räumlichen Planungen der staatlichen Behörden. An die Stelle der künstlerischen Gestaltung ist heute mehr die Aufgabe getreten, Nutzungsansprüche des Menschen und die Erhaltung der Natur miteinander zu verbinden. Die Arbeitsweise folgt dem Grundmuster: Bestandsaufnahme, Wertung der Gegebenheiten, Zielformulierung, Programmformulierung, Vorentwurf, Entwurf und Bauausführung mit Objektüberwachung. Die bundesdeutschen Ausbildungsstätten mit ihren Schwerpunkten sind angegeben. cs
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Natur (1983)Nr.3, S.88-92, Abb.