Rückbauverpflichtung von Windenergieanlagen: Grenzen der Verhältnismäßigkeit.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-5592
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ZLB: Kws 750 ZB 6805
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RE
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Abstract
Aus Immissionsschutz- und Baurecht ergibt sich, dass Windkraftanlagen nach ihrer Stilllegung wieder zurückzubauen sind. Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsentscheidungen enthalten deshalb in der Regel eine Verpflichtung zum Rückbau der Anlage nach dem Ende der Betriebsphase. Der Beitrag untersucht , in welchen Fällen und bis zu welchem Umfang der durch Gesetz und durch Genehmigung festgeschriebene Rückbau von Windkraftanlagen noch als verhältnismäßig erachtet werden kann und welche Folgen für die Genehmigung einer Windkraftanlage daraus resultieren.
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Verwaltungsrundschau
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Nr. 1
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S. 11-18