Steuerung städtischer Beteiligungen. Hinweise und Empfehlungen des Bayerischen Städtetags zur Gründung von und Beteiligung an privaten Formen kommunaler Aufgabenerfüllung.

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München

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ZLB: 97/602-4
DST: S 100/53

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Abstract

Seit 1995 ist in Bayern der bisher geltende Vorrang für die öffentlich-rechtliche Rechtsform beseitigt. Das Papier gibt einen Überblick über die verschiedenen privatrechtlichen Rechtsformen mit den grundlegenden Bestimmungen für die Stadt und die Vertreter der Gesellschaftsformen, insbesondere zu den Rechtsbeziehungen und den Vertretungs- und Einflußmöglichkeiten der Stadt auf die Gesellschaften. Außerdem werden Empfehlungen formuliert, die den Städten und Gemeinden bei den jeweils örtlich zu treffenden Privatisierungentscheidungen im Hinblick auf die Steuerungsproblematik behilflich sein sollen. Man unterscheidet zwischen der formellen bzw. unechten Privatisierung, wenn sich die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben eines privatrechtlichen Unternehmens bedient und materiellen Privatisierung, die die Übernahme einer öffentlichen Aufgabe durch ein privates Wirtschaftsobjekt im eigenen wirtschaftlichen Risiko darstellt. Trotz der angestrebten Selbständigkeit muß bei jeder Privatisierung bedacht werden, wieviel an Steuerung und Kontrolle notwendig ist, um das Unternehmen in die kommunalpolitischen Ziele einzubinden. eh/difu

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35 S.

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