Verwaltungsreform auf Kreisebene - Effektivitätsgewinn nur bei bürgerschaftlichem Engagement.

Stüer, Bernhard
Heymann
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2007

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Heymann

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

0012-1363

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung bezieht sich auf Städte und Gemeinden ebenso wie auf die Kreise. Sie stehen in einem verfassungsrechtlich vorgegebenen Verbund. Verwaltungsreformen dürfen sich nicht nur an einer effektiven Aufgabenwahrnehmung ausrichten, sondern müssen auch die organisatorische Grundlage für eine bürgerschaftliche Mitwirkung legen. Dies gebietet das Demokratieprinzip, das einen Staatsaufbau "von unten nach oben" verlangt. Mit einem schwindenden Ortsbezug steigen die Abwägungserfordernisse des Gesetzgebers für kommunale Großeinheiten. Organisationen, die sich mit wachsender Flächengröße zu Regionalkreisen entwickeln, werden dem verfassungsrechtlichen Leitbild der Kreise als einer die örtliche Gemeinschaft ergänzenden kommunalen Verwaltungsebene nicht mehr gerecht. Das Urteil des VerfG Greifswald zur Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern hat auch für andere Bundesländer Modellcharakter. difu

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr. 20

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 1267-1274

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen