Losweise oder Gesamtlosvergabe? Lösungsmöglichkeiten für die Beauftragung von Generalunternehmern.

Alba
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Bandtitel

Herausgeber

Alba

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

Sprache

ISSN

0722-8287

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 3393
BBR: Z 529
TIB: ZO 1831

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Die Beauftragung von Generalunternehmen kann insbesondere bei komplexen Bauwerken zahlreiche Vorteile gegenüber dem Einsatz mehrerer Einzelunternehmen bieten. Allerdings sieht § 97 Abs. 3 GWB zum Schutz des Mittelstandes die Aufteilung in Fach- oder Teillose grundsätzlich zwingend vor. Damit wird der Einsatz von Generalunternehmen in der Praxis erheblich erschwert. Der Beitrag lotet den Gestaltungsspielraum aus, der den Beschaffungsstellen bei der Vergabe namentlich groß angelegter öffentlicher Verkehrsprojekte verbleibt, um gleichwohl eine Gesamtlosvergabe durchführen oder den Auftrag an ein Generalunternehmen erteilen zu können.
To charge a general contractor instead of several individual contractors may have numerous advantages especially for complex constructions. But awarding to expert or partial lots is obligatory provided by § 97 paragraph 3 of the Act against Restraints on Competition to protect the mittelstand. In practice, this makes the situation for general contractors worse. This article explores the procurement offices scope for action when placing capital public traffic projects with either placing an overall award or naming a general contractor.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Der Nahverkehr

Ausgabe

Nr. 6

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Seiten

S. 55-57

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