Rechtsfragen beim Bau von Fernwärmeleitungen.

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SEBI: Zs 2216-4
IRB: Z 1032

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Abstract

Obwohl der Fernwärmeversorgung politisch ein zunehmend höherer Stellenwert eingeräumt wird, ist das planerische Instrumentarium zum Bau von Ernwärmeversorgungsleitungen und -netzen unterentwickelt, wenn man es mit demjenigen anderer Energieversorgungssysteme vergleicht. Die Planung von Fernwärmeanlagen ist nicht spezialgesetzlich geregelt. Der Beitrag untersucht, welche bauordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Grundlagen vorhanden sind und welche Belange in die Abwägung einzustellen sind. Der Schwerpunkt in diesem Kapitel liegt auf den Bestimmungen der hessischen Landesbauordnung. Danach werden die Verankerung in den Raumordnungsplänen und generell das Thema der landesplanerischen Sicherung angesprochen. Ein letzter Abschnitt ist den Voraussetzungen für ein Enteignungsverfahren im Zusammenhang mit der Fernwärmeplanung gewidmet. Der Beitrag gelangt zu dem Schluß, daß für die Fernwäreversorgung noch besser geeignete Rechtsinstrumente zur Verfügung gestellt werden müssen. (wb)

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Keywords

Fernwärmeleitung, Leitungsbau, Rechtsnorm, Bauordnungsrecht, Raumordnung, Planungsverfahren, Baugenehmigung, Enteignung, Rechtsgrundlage, Trassenplanung, Trassenführung, Recht, Planungsrecht

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In: Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 41(1991), Nr.1, S.2-7, Lit.

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Fernwärmeleitung, Leitungsbau, Rechtsnorm, Bauordnungsrecht, Raumordnung, Planungsverfahren, Baugenehmigung, Enteignung, Rechtsgrundlage, Trassenplanung, Trassenführung, Recht, Planungsrecht

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