Anzeigepflichten im Verwaltungsrecht.

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SEBI: 90/2911

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Abstract

Auf Grund der Merkmale "Normadressat der Anzeigepflichten" und "Empfänger der Anzeige", dem Kriterium gesetzlicher Statuierung, der inhaltlichen Beschränkung auf die Benachrichtigung über einen besonderen Einzelfall und der Kontrollfunktion ist es dem Verfasser möglich geworden, eine Anzeigepflicht im Verwaltungsrecht näher zu bestimmen. Der Autor unterscheidet verschiedene Anzeigearten. Die Präventivanzeige ist in einer bestimmten festgelegten Frist vor Durchführung des anzuzeigenden Vorhabens zu erstatten. Die nachträgliche Anzeige ist dagegen zu erstatten mit Beginn oder nach Durchführung bzw. Eintreten des anzeigepflichtigen Vorgangs oder Zustandes. Ein besonderes Kapitel ist den Anzeigepflichten im Kommunalrecht (einschließlich des Baurechts) gewidmet. Hierbei begrüßt der Verfasser die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch den Abbau von Genehmigungsvorbehalten im Zuge der Gebietsreform. jüp/difu

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Anzeigepflicht, Behörde, Verwaltungsverfahren, Umweltschutzrecht, Wirtschaftsrecht, Gewerbe, Umweltschutz, Baurecht, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Tübingen: (1989), VI, 136 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1989)

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Anzeigepflicht, Behörde, Verwaltungsverfahren, Umweltschutzrecht, Wirtschaftsrecht, Gewerbe, Umweltschutz, Baurecht, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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