Bauordnungsrecht - Verzicht auf nachbarliche Abwehransprüche. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß v. 15.6.1984 - Az. 7 B 1233/84.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1984

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Der in der Zustimmung eines Grundstückseigentümers zu einem benachbarten Bauvorhaben liegende Verzicht auf öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehransprüche bindet auch die nachfolgenden Eigentümer, wenn - was regelmäßig der Fall ist - das Abwehrrecht aus solchen Normen des öffentlichen Baurechts abgeleitet ist, deren nachbarschützende Wirkung sich auf das Grundstück bezieht. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 3 I BGB BauO NW und 34 BBauG. (-y-)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

In: Baurecht, 15(1984), Nr.6, S.622-623, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen