Ökonomischer Sachzwang und Verhängung nachträglicher Auflagen gemäß § 79 Abs. 1 GewO.

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SEBI: 80/4581

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Es wird am konkreten Fall des § 79 Abs. 1 GewO, der das Kernproblem des Umweltschutzes, die Lösung des vielzitierten Zielkonfliktes zwischen Umweltschutz und wirtschaftlichen Interessen berührt, versucht nachzuweisen, daß die positive Rechtslage elastischer ist, als unreflektierte Gesetzeslektüre es suggeriert. Durch das unbestimmte Zumutbarkeitskriterium sind der Behörde überaus weite Beurteilungsspielräume eröffnet, die genug Raum für Berücksichtigung des allgemein-ökonomischen Gesichtspunktes bieten. goj/difu

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Planungspolitik, Umweltschutz, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Gewerbeordnung, Wirtschaftsinteresse

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In: Panholzer, Friedrich: Rechtsschutz bei "vollendeten Tatsachen".Hrsg.: Fröhler, Ludwig., Wien: (1980), S. 41-58, Lit.

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Planungspolitik, Umweltschutz, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Gewerbeordnung, Wirtschaftsinteresse

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Kommunale Forschung in Österreich; 47