Großvorhaben i.S.v. § 11 III BauNVO im unbeplanten Außenbereich.

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Tübingen

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ZLB: 2008/756

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DI
RE

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Abstract

Großvorhaben stellen den Überbegriff zu den großflächigen Einzelhandelsprojekten i.S.v. § 11 III BauNVO dar. Es wird zunächst auf die Begriffe "großflächiges Einzelhandelsprojekt", "Einkaufszentrum", "großflächiger Einzelhandelsbetrieb" und "sonstiger großflächiger Handelsbetrieb" eingegangen. Im Anschluss erfolgt eine Definition der Betriebsform des Factory Outlet Centers als spezieller Ausprägung des großflächigen Einzelhandels und es wird der Frage nachgegangen, ob und gegebenenfalls unter welche Ziffer des § 11 III BauNVO "Hersteller-Direktverkäufe" zu subsumieren sind. Der nächste Teil befasst sich mit der Zulässigkeit von Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher und raumordnerischer Sicht im Hinblick auf den "Außenbereich". Darin wird dargelegt, was unter "Planung" zu verstehen ist, bevor die zentralen Normen des Baugesetzbuchs bei der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans behandelt werden. Danach wird auf den "Außenbereich" (§ 35 BauGB) eingegangen sowie die Norm "öffentliche Belange" und die Regelung "kein Widerspruch zu Zielen der Raumordnung" behandelt. Es wird untersucht, ob es sich bei Nr. 3.3.7 des Landesentwicklungsplans BW (2002), der für großflächige Einzelhandelsprojekte Regelungen trifft, um ein "Ziel der Raumordnung" handelt. Die Frage nach der "Planbedürftigkeit von Großvorhaben i.S.v. § 11 III BauNVO im unbeplanten Außenbereich" wird anhand eines Vergleichs von § 30 BauGB und § 35 BauGB aufgezeigt und ob ein Erfordernis einer förmlichen Planung bei Großvorhaben auch im unbeplanten Außenbereich besteht. Im letzten Teil werden die Rechtsschutzmöglichkeiten des einzelnen Gewerbetreibenden, des Nachbarn und der Nachbargemeinde bei der Errichtung von Großvorhaben aufgezeigt. goj/difu

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275 S.

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