Die Verwaltung in Privatrechtsform in Spanien und Deutschland.
Lang
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Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 2003/550
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DI
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Abstract
Angesichts der fortschreitenden allgemeinen europäischen Integration gewinnt die Rechtsvergleichung immer mehr an Bedeutung. Auf dieser Grundlage will die Arbeit nicht nur einen zweiseitigen Vergleich des deutschen und des spanischen Rechts liefern im Sinne einer Reform beider Rechte, sondern darüber hinaus allgemeine Prinzipien auf einer europäischen Ebene aufzeigen. Die Arbeit impliziert eine Analyse der Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Recht. Ziel ist es daher auch, die Grundzüge dieser Differenzierung in beide Rechtsordnungen herauszuarbeiten. difu
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481 S.
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Schriften der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung; 1