Sperrt die bundesgesetzliche Mietpreisbremse landesgesetzliche Mietendeckel?

Kohlhammer
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Stuttgart

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0029-859X

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202168-7

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

Abstract

Die Verfassungsmäßigkeit des jüngst in Kraft getretenen Berliner Mietendeckels wird kontrovers diskutiert. Im Vordergrund steht die Frage nach dem einschlägigen Kompetenztitel. Möglich erscheint sowohl eine Einordnung in den Bereich des Wohnungswesens und damit einer ausschließlichen Landeskompetenz als auch in den Bereich des bürgerlichen Rechts und damit einer konkurrierenden Kompetenz des Bundes und der Länder. Letztlich kann die Zuordnung zu einem der beiden Kompetenztitel aber dahinstehen. Selbst bei einer Einordnung des Berliner Mietendeckels in den Bereich des bürgerlichen Rechts besteht eine Gesetzgebungskompetenz der Länder. Der Bund hat von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch die Mietpreisbremse keinen abschließenden Gebrauch gemacht.

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Die Öffentliche Verwaltung : DÖV; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft

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10

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415-423

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