Die Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Industrie- und Gewerbegebieten.
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1983
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ZZ
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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
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SEBI: Zs 360-4
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Zusammenfassung
Bei den Gesetzesberatungen zur Baunutzungsverordnung 1962 sah der Regierungsentwurf noch vor, Einzelhandelsbetriebe und Gaststätten in Industriegebieten nur zuzulassen, soweit sie der Versorgung der im Gebiet arbeitenden Personen dienten. Heute zeigen sich die fatalen Folgen der Entscheidung des Bundesrats, die Vorschriften für Industriegebiete den Bestimmungen für Gewerbegebiete anzupassen: Die Ansiedlung von Einkaufszentren und Verbrauchermärkten in Industriegebieten ist allgemein übliche Praxis geworden - mit der Folge gravierender gegenseitiger Beeinträchtigungen. Es bleibt zu hoffen, dass möglichst viele Städte und Gemeinden von der - durch § 1 Abs. 9 BauNVO 1977 gedeckten Möglichkeit Gebrauch machen, großflächige Einzelhandelsbetriebe in Gewerbe- und Industriegebieten auszuschließen. -z-
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Bauwelt 74(1983)Nr.36(Stadtbauwelt, Nr.79), S.1459.273-1466.280, Lit.