§ 564 b BGB. AG Köln, Urteil v. 2.11.1982 - Az. 210 C 562/81.

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1985

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SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
IRB: Z 1052

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Zusammenfassung

Ein Schadenersatzanspruch wegen unbegründeter Eigenbedarfskündigung besteht nicht, wenn der Vermieter vom Bezug der geräumten Wohnung absieht, weil die Kosten eines beabsichtigten Umbaues der Wohnung sich im nachhinein als für ihn nicht verhältnismäßig errechnen. (-z-)

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht (WM) 38(1985), Nr.4, S.117-118, Lit.

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