Landschaftsplanung zwischen Regionalplanung und Kreisentwicklungsplanung.
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Datum
1975
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SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
IRB: Z 1035
BBR: Z 46
IRB: Z 1035
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Zusammenfassung
Für die Bewältigung der wachsenden Aufgaben war es zwingend, die Landschaftsplanung aus dem Stand einer gutachterlichen Äußerung in den Status einer verbindlichen Planung zu erheben. ,,Es war also logisch, die Landschaftsplanung zur Integration in die flächendeckende, überfachliche und zusammenfassende Raumordnung und Landesplanung bis zur Regionalplanung einschließlich und in die gemeindliche Bauleitplanung vorzusehen''.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Der Landkreis, Köln (1975) S. 22-24