Die Anwendung neuer Bauvorschriften auf bestehende Bauten und Anlagen, insbesondere die Besitzstandsgarantie.
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SEBI: 80/4442
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DI
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Abstract
Die Anwendung neuer Bauvorschriften auf bestehende Bauten und Anlagen wird im Rahmen dieser Arbeit anhand dreier bedeutender Bereiche des Baurechts, der Zonen-, Abstands- und Immissionsschutzvorschriften, modellhaft abgehandelt. Die Auswahl dieser Bereiche erlaubt es, sowohl polizeiliche als insbesondere auch planerische Gesichtspunkte des ,,Besitzstandrechts'' eingehend darzustellen. Die Besitzstandsgarantie ist ihrer Materie nach überwiegend Sache der Kantone und daher sehr unterschiedlich geregelt. Es ist aber im kantonalen Recht seit langem anerkannt, daß die Bauten und Anlagen, die einmal rechtmäßig erstellt wurden, auch unter dem neuen Recht, dem sie eventuell widersprechen würden, in gewissem Rahmen fortbestehen dürfen. Die praktische Bedeutung dieses Wandels gesetzlicher Vorschriften läßt sich zum Beispiel aus der Tatsache entnehmen, daß in der Stadt Biel bereits 1857 Bauvorschriften erlassen wurden, die natürlich den veränderten Anforderungen nicht mehr genügen. Der Autor will die Anpassung an das neue Recht von einer Prüfung der jeweiligen Interessenlage abhängig machen. chb/difu
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Anlage, Bauvorschrift, Besitzstandsgarantie, Bauwerk, Bauausführung, Vertrauensschutz, Eigentum, Bauwesen, Baurecht
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Diessenhof: Rüegger (1979), 265 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Bern 1979)
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Anlage, Bauvorschrift, Besitzstandsgarantie, Bauwerk, Bauausführung, Vertrauensschutz, Eigentum, Bauwesen, Baurecht