Das Erbbaurecht und die Sozialpflichtigkeit des Bodeneigentums aus dem Grundgesetz.

Vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
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Vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung

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Berlin

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1867-8815

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ZLB: Kws 108 ZB 6373

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RE

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Abstract

Das Erbbaurecht ausschließlich als ein Instrument "zur Behebung der größten Wohnungsnot" anzusehen, greift zu kurz. Natürlich muss das Erbbaurecht heute modern gedacht werden, es ist allerdings auch voraussetzungsvoll. Eine Gelingensbedingung für das Erbbaurecht ist die Abkehr von der Idee des Volleigentums am Boden. Das Instrument ist vielmehr auf die Grundstücksverfügung des Erbbaurechtsausgebers angewiesen. Welche Rolle spielt hierbei die (bislang recht obskure) Sozialpflichtigkeit des Eigentums aus Art. 14 Abs. 2 GG? Welche Fortentwicklungsmöglichkeiten bestehen?

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Forum Wohnen und Stadtentwicklung : Verbandsorgan des Vhw

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Nr. 4

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S. 197-199

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