Umweltanwalt?

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SEBI: 81/374

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Zusammenfassung

Der Autor dieses Aufsatzes diskutiert die Einsatzmöglichkeiten und die Funktion eines zu schaffenden Umweltanwaltes als Verteidiger des Umweltrechts im rechtlichen Verfahren. Die verfassungsrechtlichen, politischen und sachlichen Folgen, die eine solche Einrichtung mit sich brächte, wird den Zielvorstellungen, die sich aus der bisherigen Diskussion herauskristallisiert haben, kritisch gegenübergestellt. Um einer späteren Unübersichtlichkeit und einem Zuständigkeitsstreit zuvorzukommen, fordert der Autor von Anfang an eine eindeutige Aufzählung der Aufgaben eines solchen Umweltanwalts. Einige Zielvorstellung zur Organisation und Funktion dieser Einrichtung wären Der Umweltanwalt soll ähnlich wie die Arbeitsinspektorate in bestimmten Verfahren Parteistellung haben. Dem Umweltanwalt sollen auch Rechtsmittel an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts offenstehen. Der Umweltanwalt soll ein weisungsgebundenes Organ, aber keine Behörde sein. Er soll nicht die Bürgerinitiativen in Frage stellen. st/difu

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Umweltanwalt, Rechtsmittel, Öffentliches Recht, Umweltschutzrecht, Verfassungsrecht, Rechtsprechung, Bürgerinitiative, Umweltschutz

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In: Pindur, Herb J. u. a.: Beiträge zur Umweltverträglichkeit.Hrsg.: Institut für Kommunalwissenschaften und Umweltschutz, Linz, Wien: (1980), S. 7-22,

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Umweltanwalt, Rechtsmittel, Öffentliches Recht, Umweltschutzrecht, Verfassungsrecht, Rechtsprechung, Bürgerinitiative, Umweltschutz

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Kommunale Forschung in Österreich; 52